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Änderung der Wechselfrist

Bisher stand der 1. Juli als Wechseltermin für die Jugendmannschaftsmeisterschaften fest. Wer danach den Verein wechselte, konnte für den neuen Verein in der neuen Saison keine Jugendmannschaftsturniere spielen, da ja der Wechseltermin bereits verpasst war. Das hat sich nun unter gewissen Bedingungen geändert.

Wie die DSJ mitgeteilt hat, ist es inzwischen möglich, dass Spieler auch nach dem 1. Juli den Verein wechseln und bereits für ihren neuen Verein spielberechtigt sind, sofern der abgebende wie auch der aufnehmende Verein noch nicht in den Qualifikationszyklus des betreffenden Turniers eingetreten sind. Demnächst soll diese bereits seit längerem gehandhabte Ausnahme auch in den Ausführungsbestimmungen der DSJ auftauchen.

Was heißt das für Berlin? Beispiel:
Wechselt ein Spieler innerhalb Berlins zum 1. Januar von Verein A zu Verein B, ist er in der BJMM u12, u14 und u16 bereits für den neuen Verein B spielberechtigt, sofern der Wechsel vor der ersten Runde der BJMM u12, u14 bzw. 16 erfolgte. Da die BJMM u12 bis u16 im Normalfall um Ostern gespielt werden, sind damit also „späte“ Wechsel zum Jahresanfang hinsichtlich der BJMM ohne Probleme möglich. Eine Teilnahme an der JBL wäre in diesem Beispiel nicht möglich, da die am 1. Januar ja bereits läuft (= Qualifikationszyklus hat bereits gestartet).

Diese neue Regelung ist dem JA erst heute bekannt geworden und würde Vereinen, die sie bereits vorher kannten, einen unfairen Wettbewerbsvorteil in Bezug auf die anstehende BJMM u12 bis u16 verschaffen. Daher sind nun alle Vereine informiert und können evtl. Spieler, die z.B. zum Jahreswechsel gewechselt sind, doch aufstellen. Diese Möglichkeit ist bis zum 28.04. gegeben, also bis einen Tag nach Meldeschluss, da es sich hier voraussichtlich um wenige Nachmeldungen handelt.

In Absprache mit Georg Henke und Felix Küchler.