Die Jugendwartetagung hatte ein paar Änderungen in diversen Ordnungen beantragt. Dazu kamen weitere Dinge, die nun gesammelt am 26. August vom Präsidium bestätigt wurden. Folgendes wurde geändert:
Jugendleistungssportordnung:
- §2 (1) a): Nun werden auch Freiplätze für die BJEMw im August/September festgelegt –> gelebte Praxis und JWT-Beschluss
Jugendfinanzordnung:
- §3 (2) wurde entfernt. Förderung zur TaSi können natürlich weiterhin beantragt werden, allerdings stehen sie niemandem mehr automatisch zu.
Jugendturnierordnung:
- §17 (2) und §18 (2): Bedenkzeiten bei BJBlitzM und BJSchnellM wurden der Realität angepasst.
- §17 (3): Bei der BJSchnellM wird nun auch in der Ordnung mit Grand-Prix-Wertung gespielt.
- §2 (5): Wie auf der JWT beschlossen wurde die Bedenkzeit der BJMM u12 angepasst.
- §3 (7): Ein- und Widersprüche können nur noch von Vereinen kommen, die an dem Fall unmittelbar beteiligt sind, und auch nur von Jugendwarten oder Vorstandsmitgliedern.
- §7 gilt nun für alle AK u10 bis u18, d.h. es gibt in jeder AK zwei Vorrunden. In (2) wurde die Nachrückerregelung explizit formuliert. Bisher war sie nirgends niedergeschrieben.
- §§8 und 9: Die Regeln zur BJEMw bzw. zu deren Qualifikationsmodus mussten nach u10 – u14 und 16-u18 aufgeteilt werden. Die JWT 2020 hat den neuen Qualifikationsmodus für die Mädchen so beschlossen, der damit Eingang ins Regelwerk findet und in diesem Jahr erstmals angewendet wird.