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Kinderschutz im Berliner Schachverband

Der Berliner Schachverband ist dem Kinderschutz verpflichtet. Insbesondere setzt er sich für die Prävention und Bekämpfung von sexualisierter Gewalt im Sport ein. Das Präsidium hat das Schutzkonzept auf seiner Sitzung am 27.01.2022 beschlossen. Zusätzlich wurde es bei der auf die Inkraftsetzung folgenden Jugendwartetagung vorgestellt.

Seit 2011 wurden durch den Berliner Schachverband verstärkt Aktivitäten zum Kinderschutz durchgeführt. Unter anderem wurde die Kinderschutzerklärung des Landessportbundes Berlin unterschrieben, die Satzung des BSV im Sinne des Kinderschutzes geprüft und angepasst sowie die Funktion Kinderschutzbeauftragte(r) geschaffen.

Ein wesentlicher Teil des Kinderschutzkonzepts (KSK) sind die Verhaltensregeln bei Kinder- und Jugendveranstaltungen des BSV (KSK Anlage 1). Diese hängt die SJiB bei allen ihren Veranstaltungen aus.

Für TrainerInnen und BetreuerInnen ist die Unterschrift unter Anlage 2 des KSK verpflichtend bei den Kinderschutzbeauftragten einzureichen.

Ergänzend zu den Informationen des Landessportbundes bieten wir auf dieser Seite weitere Informationen für die Mitglieder des BSV an.

Informationen der Deutschen Schachjugend sind hier zu finden. Auch die Deutsche Sportjugend liefert viele Informationen zum Thema Kinderschutz, z.B. Arbeitshilfen und Materialien sowie das Stufenmodell zum Schutz vor Gewalt.

 

Beauftragte(r) für Kinderschutz

Fabian Jahnz

Ashley Roberts

 

Zu den Aufgaben der Beauftragten für Kinderschutz zählen insbesondere:

  • Ansprechpartner/in für alle Angelegenheiten des Kinderschutzes für Vereine, Eltern und Spielerinnen und Spieler – insbesondere auch bei Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt im Verein
  • Bereitstellung von Informationen zum Thema Kinderschutz

Informationen, Downloads und Hinweise für Eltern

… sind auf folgender Seite zusammengestellt:
» Informationen, Downloads und Hinweise für Eltern

Informationen, Downloads und Hinweise für Vereine

Empfehlungen des Berliner Schachverbandes an seine Mitgliedsvereine zur Verbesserung des Kinderschutzes:

Polizeiliches Führungszeugnis

Die Mitgliedsvereine sollten von Trainern, Übungsleitern und Betreuern für Kinder und Jugendliche die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verlangen. Es kann bei den Berliner Bürgerämtern nach Vorlage eines Schreibens des Vereins kostenlos beantragt werden.

» Musterbrief (für die kostenlose Ausstellung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses)

Alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die vom BSV bei Turnierteilnahmen und in Trainingslagern eingesetzt werden, müssen dem BSV vor Fahrtantritt ihr erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben.

Vereinsfahrten, Turnierteilnahmen

Der BSV empfiehlt den Vereinen außerdem, bei mehrtägigen Vereinsfahrten (z.B. Turnierteilnahmen oder Trainingslagern) von allen minderjährigen Teilnehmern umfangreiche Kontaktdaten und weitere wichtige Informationen einzuholen.

Das Reiseformular sollte insbesondere die folgenden Informationen einholen:

  • Erlaubnis der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme
  • Kontaktdaten mit Adresse und vor allem Telefonnummern, wer in Notfällen wie zu erreichen ist
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Informationen zu besonderer Ernährung
  • Was dürfen die Minderjährigen allein? (z.B. Baden, sich allein auf dem/außerhalb des Gelände(s) bewegen,…)

Auch bei eintägigen Veranstaltungen wie gemeinsamen Turnierteilnahmen sollte der Betreuer immer die Telefonnummern der Eltern (oder ggf. anderer von den Eltern benannter Kontaktpersonen) zur Verfügung haben. Sollten auch Spieler betreut werden, die noch keine Vereinsmitglieder sind, dann sollte eine schriftliche Erlaubnis mit Kontaktdaten vorliegen.

Aufnahmeanträge von Minderjährigen

Es wird empfohlen, dass die im Aufnahmeantrag erfassten Daten der Spieler regelmäßig aktualisiert werden. Besonders betrifft das die Notfalltelefonnummern der Eltern, aber ggf. auch weitere Informationen, die bei der Aufnahme erfasst werden und sich ggf. im Laufe der Zeit ändern.

Es ist sinnvoll, bereits den Aufnahmeantrag zu nutzen, um von den Eltern Informationen einzuholen, was die Kinder und Jugendlichen allein dürfen und was nicht, z.B.:

„Mein Kind darf allein zum Spiellokal des Vereins – Anschrift – kommen und gehen.“
„Mein Kind darf innerhalb von Berlin allein zu Turnieren kommen und gehen.“

Da einige Turniere auch bis spät in den Abend gehen können, könnte auch aufgenommen werden: „Dies gilt für Veranstaltungen, die bis … Uhr beendet sind.“

 Die Kinderschutzbeauftragten im November 2022